Das Wahlsysteme ist in Deutschland nach gut 60 Jahren Erfahrung mit einem System, das die herrschende Expertenmeinung als "personalisierte Verhältniswahl" und eine ansehnliche Minderheit mit guten Gründen als Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl betrachtet, identitätsstiftend.
Das perfekte Wahlrecht existiert nicht.
Seine Zusammensetzung wird erstmals stärker von Listen als von Direktmandaten geprägt sein. Bisher galt grundsätzlich die 50:50-Regel (die allerdings durch Überhangmandate etwas verschoben werden kann). 2013 könnte das Verhältnis vielleicht nur 45 zu 55 sein. Will man aber Überhangmandate proportional völlig neutralisieren, dann ist man schnell bei einem Verhältnis von 30 zu 70. Warum dann nicht gleich die hundertprozentige Lösung?
Nun hat das reine Verhältniswahlrecht zwar einiges für sich. Es ist gerecht, bildet den Wählerwillen gut ab, ist einfach und transparent. Es ist aber "idealtypisch" immer eine Wahl nur nach Listen. Ohne kleine Wahlkreise, ohne großen Einfluss der politischen Grundorganisationen. Die reine Verhältniswahl ist kein Bürgerwahlrecht mit Basisbindung, sondern ein System nach dem Geschmack technokratischer Parteieliten.